Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 48.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1644
BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 48.67 (https://dejure.org/1967,1644)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1967 - VIII C 48.67 (https://dejure.org/1967,1644)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1967 - VIII C 48.67 (https://dejure.org/1967,1644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 48.67
    Verfahrensrechtlich ist die Berufung des Wehrpflichtigen auf eine seiner Einberufung entgegenstehende Wehrdienstausnahme regelmäßig unter einem zweifachen Gesichtspunkt zu würdigen, wie der Senat im Urteil vom 29. Juni 1967 - BVerwG VIII C 33.67 - entschieden hat.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    1968 S. 73 und vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 48.67 - ausgeführt hat -verfahrensrechtlich in zweifacher Hinsicht eingesetzt werden: Gegenüber dem Musterungsbescheid und dem Einberufungsbescheid, deren rechtliche Bedeutung wesentlich durch den in ihnen enthaltenen Eingriff in die Rechtssphäre des Wehrpflichtigen bestimmt wird, wird das Begehren auf Berücksichtigung von Wehrdiensthindernissen verteidigungsweise geltend gemacht.
  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 12.83

    Anfechtungsklage - Wehrpflichtiger - Kreiswehrersatzamt - Ärztliche Untersuchung

    Nach § 23 Abs. 1 WPflG kann vielmehr im Regelfalle bei Bejahung der fortbestehenden Verfügbarkeit des gedienten Wehrpflichtigen unmittelbar der Einberufungsbescheid erlassen werden, ohne daß zuvor in einem gesonderten Bescheid das Ergebnis der Verfügbarkeitsprüfung festgestellt worden ist (Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 48.67 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 3 S. 15 [16 f.]; vgl. auch Urteil vom 29. Juni 1967 - BVerwG VIII C 109.67 - BVerwGE 27, 263 [264]).

    Die Verfügbarkeitsprüfung als solche und die Einberufung sind aber auch im Verfahren zur Heranziehung gedienter Wehrpflichtiger zwei sachlich voneinander zu trennende Verfahrensabschnitte, die jeweils einer eigenen Entscheidung zugänglich sind (Urteil vom 13. Juli 1967 a.a.O. S. 18).

  • BVerwG, 16.06.1978 - 8 B 64.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Pflicht zur Leistung von

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in vielen Entscheidungen (vgl. z.B. das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG 8 C 48.67 - [Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 3]; BVerwGE 29, 239 [241 f.]; 37, 151) ausgesprochen hat, haben die Wehrersatzbehörden die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen jederzeit zu prüfen und kann dieser Wehrdiensthindernisse jederzeit geltend machen; verfahrensrechtlich kann der Wehrpflichtige das Wehrdiensthindernis nicht nur gegenüber (dem Musterungsbescheid oder) dem Einberufungsbescheid verteidigungsweise einsetzen, sondern er kann es auch unabhängig davon durch einen selbständigen Antrag geltend machen, mit dem er "isoliert" einen die Wehrdienstausnahme anerkennenden oder im Wege der Ermessensausübung begründenden Verwaltungsakt der Wehrersatzbehörde erstrebt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht